Allgemeine Geschäftsbedingungen

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – COURS PROTECT

Mit der Versicherung COURS PROTECT können unsere Kunden Ihre in der Skischule ESS Crans-Montana gekauften Kurse versichern. Der Versicherungsfall tritt ein bei : Unfall, Krankheit und Schliessung des Skigebietes oder der Bergbahnen.

  1. Versicherer
  • Der Versicherer ist die Skischule ESS Crans-Montana welche eine Versicherung unter dem Namen Cours Protect anbietet.
  1. Versicherungsnehmer
  • Der Versicherungsnehmer ist die Person, welche Kurse in der Skischule ESS Crans-Montana reserviert oder gekauft hat und die Versicherung Cours Protect bei Kauf abgeschlossen hat.
  1. Versicherungsleistung
  • Die Versicherung Cours Protect versichert nur Kurse welche in der Skischule ESS Crans-Montana reserviert oder gekauft wurden.
  1. Prämie
  • HF 5,- pro Tag und pro Person.
  1. Gültigkeitsbereich- und Dauer
  • Die Versicherung ist sofort ab Kauf und nur während der Dauer der Kurse gültig. Cours Protect deckt nur die Kurse der versicherten Person ab.
  1. Vertragsgegenstand
  • Der Versicherer garantiert eine anteilige Erstattung oder – wenn möglich – einen Kursersatz unter den nachfolgend genannten Versicherungsbedingungen.
  1. Versicherungsbedingungen
  • Cours Protect versichert Sie unter den folgenden Bedingungen
  1. Bei Unfall der versicherten Person und nur unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.
  2. Bei Krankheit der versicherte Person und nur bei Vorlage einer gültige ärztlichen Attest und spätestens 48 Stunden vom dem ersten Tag der Abwesenheit, ausgestellten ärztlichen Attests. Ab dem ersten Kurstag werden nur noch Zertifikate akzeptiert, die vor Ort erstellt wurden.
  3. Im Falle der Schließung des kompletten Skigebietes.
  4. Im Falle der teilweisen Schließung der Bergbahnen und nur wenn eine Verlegung des Kurses (Ort und Zeit) für den Versicherer nicht möglich ist.
  5. Erstattung
  • Die anteilige Erstattung oder Ersetzung des Kurses muss umgehend im Hauptbüro der Skischule ESS Montana und während des Aufenthalts des Versicherten in Crans-Montana geltend gemacht werden. Ausschließlich bei Unfällen oder Krankheiten, welche dem Versicherten oder seinen Angehörigen eine sofortige Anspruch Stellung unmöglich machen, können zu einem späteren Zeitpunkt noch auf dem Postweg oder per E-Mail geltend gemacht werden.
  1. Rechtsgrundlage
  • Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtstand ist Sierre. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) und des Obligationenrechts (OR) sind außerdem anwendbar.
  1. Deckungsausschluss
  • Alle Situationen welche in Punkt 7 nicht erwähnt wurden.
  • Bei Einnahme von Drogen, Rauschmitteln
  • Bei Einnahme von Medikamenten welche nicht ärztlich verordnet wurden.
  • Bei alkoholischem Zustand, vorsätzlichen Zuwiderhandlungen, bewussten Versäumnissen sowie Nichtbeachtung offizieller Verbote.
  • – Bei Selbstmord, Selbstmordversuch oder Selbstverstümmelung.